Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Regierungsmitglied pro WRK-Kanton. Die Wahl ihres Mitglieds regeln die einzelnen Kantone selbst. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder entspricht meist der kantonalen Legislaturperiode.
Es finden in der Regel jährlich 4 Vorstandssitzungen statt.
Der Vorstand ist das Entscheidorgan der WRK. Es gilt das Prinzip der solidarischen Zusammenarbeit. Die Entscheide werden einstimmig nach einer Konsensfindung gefällt. Jeder Kanton verfügt über eine Stimme.
Das Präsidium der WRK übernehmen die Vorstandsmitglieder für 2 Jahre im Turnus.
Der Vorstand wird von einem administrativen Netzwerk bestehend aus einer Vertretung pro Kanton und einem ständigen Sekretariat unterstützt.